Private Krankenversicherung und Krankenkasse
Eine private Krankenversicherung kann nicht automatisch jeder Arbeitnehmer abschließen. Der Personenkreis der in eine private Krankenkasse wechseln kann setzt sich aus Arbeitnehmern mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 50.000 €, aus Selbständigen, Freiberuflern und Künstlern und aus Beamten, Richtern und Abgeordneten zusammen.
Die Vorteile der privat Krankenversicherung liegen auf der Hand. Viele Ärzte und Zahnärzte bevorzugen die Privatpatienten da sie die Behandlungen durch höhere Sätze bearbeiten können. Der Privatpatient hat dadurch in der Regel auch kürzere Wartezeiten, denn kein Arzt möchte einen Privatpatienten verlieren. Viele andere Aspekte wie freie Arztwahl, Chefarztbehandlungen oder Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten machen die private Krankenversicherung so attraktiv (Quellen: http://www.private.krankenversicherung.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de und
http://www.private.krankenkasse.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de ).
Die freie Tarifwahl
Der Versicherte kann dabei selber einen Tarif auswählen der ihm Leistungen zusagt die für ihn wichtig sind. Dieser Tarif entscheidet letztlich auch über den Beitrag und sollte gut durchdacht werden. So sollten beispielsweise Versicherte die großen Wert auf Heilverfahren legen die Behandlung durch den Heilpraktiker mitversichern. Andererseits können Versicherten mit Zahnbeschwerden eine hohe Zahnersatzerstattung abschließen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und können auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden. Selbständige sollten auf jeden Fall ein Krankentagegeld mit bedenken, denn ihre betrieblichen Fixkosten laufen auch im Krankheitsfall weiter.
Gerade diese Individualität machen die private Krankenkassen Leistungen so interessant, denn jeder Versicherte kann solche Leistungen ausklammern die für ihn nicht wichtig sind und somit bares Geld bei den Beiträgen sparen.
Der Krankenkassenbeitrag
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich jedoch generell nicht nach dem Einkommen. Vielmehr ist das Eintrittsalter und der allgemeine Gesundheitsstand maßgeblich. Gerade das Eintrittsalter wird damit begründet, dass die private Krankenversicherungen Rücklagen für jeden Versicherten zurücklegt. Diese Rücklagen sollen die zumeist erhöhten Arztkosten im Alter abdecken. Je länger ein Versicherter einzahlt desto geringer fallen die monatlichen Belastungen für ihn für diese Rücklagen aus. Darüber hinaus hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit einen Versicherten abzulehnen. Das kann beispielsweise bei einer schweren Erkrankung der Fall sein. Selbstverständlich trifft dies nur dann zu, wenn die Erkrankung für Vertragsabschluss aufgetreten ist. Sollte ein Versicherte Falschangaben machen oder Vorerkrankungen verschweigen kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Unsere Quellen und Empfehlungen:
http://www.private.krankenversicherung.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de
http://www.private.krankenkasse.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de
http://www.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de/krankenkassenvergleich/krankenversicherungen.htm
